Was darf in Geboltskirchen im Baustellenabfall Container entsorgt werden und was nicht?
Ganz wichtig ist es, im Baustellenabfallcontainer nur sortenreinen Bauschutt zu entsorgen. Sortenrein ist ein Bauschutt dann, wenn er maximal aus 5% mineralischem Abfall besteht. Ansonsten kommen in Geboltskirchen in den Container für Baustellenabfälle Baustellenrestabfälle, Fenster mit Glas- und Putzresten, Fliesen, Keramik, Porzellan, Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne, Holzwolle-Platten (z.B. Heraklith), Kabel und Rohre, Kunststoffböden, Metalle (z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper), Tapetenreste, Teppiche, Türen, Gummiteile, Pappe, Bleche und verschmutze Verpackungen.
Achtung! Folgende Inhalte dürfen NICHT in die Mulde für Baustellenabfall:
Asbestzement, Autoreifen, biogener Abfall (Grünschnitt, Strauchschnitt, Wurzelstöcke), Bodenaushub, Dachpappe, Dämmstoffplatten, Elektroaltgeräte, Flüssigkeiten (z.B. Altöl, Laugen, Dispersionsfarbe), gefährliche Abfälle (z.B. Eternit, leere Lack- oder Spraydosen, Chemikalien), Isolier- und Dämmstoffe (Steinwolle, Dämmwolle, Glaswolle) und Tellwolle;